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Steuererklärung selbst machen: Diese Steuerfristen gelten

Steuererklärung selber machen und Abgabefristen kennen

Im Folgenden informieren wir Sie über die aktuellen Steuerfristen, die für die kommenden Jahre gelten, und geben Ihnen wichtige Hinweise zur Abgabe Ihrer Steuererklärung.

Für den Besteuerungszeitraum 2022 müssen Sie Ihre Steuererklärung bis spätestens 2. Oktober 2023 beim Finanzamt einreichen. Die Abgabefrist wurde um zwei Monate verlängert und endet somit am 30. September 2023. Bitte beachten Sie, dass dieser Tag ein Samstag ist und sich der Abgabetermin daher auf den darauffolgenden Montag, den 2. Oktober 2023, verschiebt.

Für den Besteuerungszeitraum 2023 haben Sie bis zum 2. September 2024 Zeit, Ihre Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Die Abgabefrist wurde um einen Monat auf den 31. August 2024 verschoben. Auch hier gilt: Da dies ein Samstag ist, verschiebt sich der Termin auf Montag, den 2. September 2024.

Ab dem Besteuerungszeitraum 2024 gelten für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung selbst erstellen, wieder die normalen Abgabefristen. Das bedeutet, dass die Steuererklärung für 2024 spätestens am 31. Juli 2025 beim Finanzamt abgegeben werden muss.

Bitte beachten Sie, dass das Finanzamt verpflichtet ist, bei nicht beratenen Steuerpflichtigen einen Verspätungszuschlag zu erheben, wenn die Steuererklärung deutlich zu spät abgegeben wird. Die Fristen für die Erhebung eines Verspätungszuschlags sind wie folgt:

  • Für den Besteuerungszeitraum 2022: Abgabe nicht innerhalb von 24 Monaten.
  • Für den Besteuerungszeitraum 2023: Abgabe nicht innerhalb von 22 Monaten.
  • Für den Besteuerungszeitraum 2024: Abgabe nicht innerhalb von 21 Monaten.

Diese Fristen gelten jeweils nach Ablauf des Kalenderjahres oder nach dem Besteuerungszeitpunkt.

Um einen Verspätungszuschlag zu vermeiden, sollten Sie unbedingt die Abgabefrist einhalten oder bei Bedarf eine Fristverlängerung beantragen.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.