AriBis GmbH, Spanger Str. 38, 40599 Düsseldorf, Inhaber: Michael Grell

1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche – auch zukünftige – Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, soweit nicht die Auftragsbestätigung oder eine schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden etwas anderes bestimmt. Der Kunde erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Auftragserteilung oder Annahme der gelieferten Produkte an; dies gilt auch, wenn die AriBis GmbH anderslautenden Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung durch die AriBis GmbH.
Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen und Preislisten gemachten Angaben über Gewicht, Maße, Leistungen, Abbildungen, Preise und Lieferfristen sind nur Richtwerte und können Änderungen unterliegen. Sie werden verbindlich, wenn sie im Vertrag oder in der Geschäftskorrespondenz durch die AriBis GmbH ausdrücklich zugesichert werden. Sonst gelten die am Tage der Lieferung zutreffenden Daten.

2. Auftragsbestätigung und Annahme
Die Angebote der AriBis GmbH sind frei bleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung zustande.

3. Vertragslaufzeiten
Software-Lizenzen: die Mindestvertragslaufzeit für erworbene Software-Lizenzen beträgt ein Jahr ab Übermittlung der Lizenzdaten. Frühest möglicher Kündigungstermin ist somit das Monatsende 12 Monate nach Erhalt der Lizenzdaten / Freischaltungscodes. Wird ein Lizenzvertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich um weitere 12 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt stets 3 Monate zum Ende der Vertragslaufzeit.
Andere Verträge werden individuell vereinbart.

4. Schulungen / Seminare
Schriftliche Stornierungen, Rücktritte, Abmeldungen und Verschiebungen des Kunden von bei der AriBis GmbH gebuchten und bestätigten Schulungen und Seminaren, können bis 14 Tage vor Schulungs- bzw. Seminarbeginn kostenfrei erfolgen. Bei weniger als 14 Tagen bis Schulungs-/Seminarbeginn werden 50 % der Tagessätze berechnet. Bei weniger als 7 Tagen werden die gesamten Tagessätze sowie ggfs. nicht kostenfrei stornierbare Reisekosten der AriBis GmbH dem Kunden in Rechnung gestellt.

5. Dienstleistungen / Datenübernahme
Die Möglichkeiten der Datenübernahme (nur Stammdaten), für die von AriBis vertretenen Software-Lösungen werden im Programmstandard geschult, damit der Kunde die Möglichkeit hat, Stammdaten selbst zu übernehmen.
Sofern AriBis beauftragt wird, die Stammdatenübernahme durchzuführen, stellt der Kunde die 3 Stammdatendimensionen (Artikel, Kunden, Lieferanten) in Form von fehlerfrei formatierten Excel-Dateien bereit. AriBis führt nach Rücksprache zunächst eine Testdatenübernahme im Rahmen des Programmstandards durch. Bewegungsdaten werden nicht übernommen. Bestandsdaten werden durch den Kunden in Form einer Inventur in die neue Datenbank gebucht.
Für die Bereitstellung der Stammdaten aus alten Kundendatenbanken ist der Kunde selbst verantwortlich.  Nach der Datenübernahme sind die Stammdaten umgehend (binnen 7 Tagen, aber vor Go-Live-Termin) durch den Kunden zu prüfen, um ggfs. Verbesserungen zeitnah zu besprechen und durchführen zu können.

6. Liefertermine
Liefertermine und -fristen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Sie sind unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich und schriftlich seitens der AriBis GmbH als bindend zugesagt wurden. Sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung durch die AriBis GmbH. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Die Mitarbeiter der AriBis GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich unsere Preise ab Lager der AriBis GmbH zzgl. der am Tage gültigen Mehrwertsteuer. Sie schließen Fracht, Porto, Versicherungen und sonstige Versandkosten nicht ein. Nimmt der Kunde die bestellte Ware nicht bis zu dem in der Auftragsbestätigung genannten Termin ab, gelten die Preise des Liefertages. Der Kunde ist auch zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet, ohne dass es einer vorherigen Zustimmung bedarf. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist erst dann berechtigt, wenn er der AriBis GmbH durch einen eingeschriebenen Brief eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat, es sei denn, dass seitens der AriBis GmbH ein fester Termin ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. Jeglicher Schadensersatzanspruch, sei es auf Ersatz unmittelbarer Schaden und aller sonstigen Gewährleistungsansprüche wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Arbeitskämpfe, Verkehrsstörungen und höhere Gewalt befreien die AriBis GmbH für die Dauer der Auswirkung von der Lieferpflicht. Die AriBis GmbH kann wegen des nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nicht zu.

7. Preise
Alle Preise werden nach der bei Auftragsbestätigung jeweils gültigen AriBis-Preisliste berechnet Sie verstehen sich netto ex Lager Düsseldorf zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Sie schließen zusätzliche, vom Kunden gewünschte Sonderverpackungen oder Liefermodalitäten nicht ein.
Vereinbarte Preise sind nur bindend, wenn Lieferung oder Leistung durch die AriBis GmbH innerhalb von zwei Monaten nach Auftragsbestätigung zu erfolgen haben; andernfalls gelten die bei Lieferung oder Leistung gültigen AriBis-Listenpreise. Für Ersatzteile, insbesondere digitale Speicherbausteine, sowie CPU’s von Microcomputern gilt abweichend von dem vorstehenden Absatz folgendes:
Die in Angeboten und schriftlichen Auftragsbestätigungen genannten Preise sind vorläufig und können durch die AriBis GmbH angemessen verändert werden, wenn sich die Einkaufspreise der AriBis GmbH bis zur Lieferung geändert haben.

8. Zahlungsbedingungen
8.1. Zahlungen sind binnen einer Woche nach Rechnungsstellung fällig.
8.2. Die Bezahlung der Lieferung erfolgt netto bei Lieferung, in der Regel durch Nachnahme oder Vorauskasse. Ausnahmen hierzu bedürfen der schriftlichen Zustimmung der AriBis GmbH.
8.3. Werden Teillieferungen vorgenommen, hat der Kunde diese in Übereinstimmung mit Ziffer 5.1. und 5.2. zu zahlen. Nimmt die AriBis GmbH Wechsel oder Schecks an, so geschieht dies nur erfüllungshalber. Außerdem ist die AriBis GmbH berechtigt, Kosten zu berechnen; dies gilt auch für die Weitergabe von Wechseln. Diese Kosten sind sofort fällig. Für rechtzeitige Vorlegung, Benachrichtigung und Zurückleitung eines Wechsels übernimmt die AriBis GmbH keine Haftung.
8.4. Gerät der Kunde in Verzug, hat er Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten.
8.5. Alle Forderungen der AriBis GmbH werden sofort zur Zahlung fällig, wenn die Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund nicht eingehalten werden oder der AriBis GmbH nach dem Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt wird. Die AriBis GmbH ist dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung(en) oder Sicherheitsleistung(en) auszuführen. Sind Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, ist die AriBis GmbH berechtigt, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Die AriBis GmbH behält sich für diesen Fall die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für den unnötig entstandenen Aufwand, den entgangenen Gewinn, sowie weiteren Schadensersatzansprüchen ausdrücklich vor

9. Gefahrübergang
Die Gefahr für die Produkte geht mit deren Übergabe an die Spedition oder an den Transporteur auf den Kunden über; dies gilt auch bei Vereinbarung frachtfreier Versendung und bei Rücksendung nach Mängelbeseitigung oder Reparatur. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und zu Lasten des Kunden

10. Eigentumsvorbehalt
Die AriBis GmbH behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung aller ihr jetzt oder künftig gegen den Kunden zustehenden Ansprüche, insbesondere auch eines etwaigen Kontokorrentsaldos, vor
Eine etwaige Verarbeitung oder Verbindung, Vermengung oder Vermischung („Verbindung“) mit anderen Sachen nimmt der Kunde für die AriBis GmbH vor, ohne dass der AriBis GmbH hieraus Verpflichtungen erwachsen. Erfolgt eine Verarbeitung mit anderen, ebenfalls unter verlängertem Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkten, erwirbt die AriBis GmbH Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des zwischen dem Kunden und der AriBis GmbH vereinbarten Kaufpreises zu dem entsprechenden Kaufpreis für die anderen Produkte.
Seine durch Verbindung irgendwelcher Produkte der AriBis GmbH mit anderen Sachen etwa entstehenden Eigentumsanteile überträgt der Kunde schon jetzt an die AriBis GmbH.
Der Kunde ist bis auf Widerruf berechtigt, die gelieferten Produkte und aus der Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Produkte („Vorbehaltsprodukte“) im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes unter Vereinbarung eines entsprechenden Eigentumsvorbehaltes weiter zu veräußern
Andere das Eigentum der AriBis GmbH gefährdende Verfügungen sind ausgeschlossen. Die dem Kunden aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen, die Vorbehaltsprodukte betreffenden Rechtsgrund zustehenden Forderungen, sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt triff der Kunde schon jetzt als Sicherheit an die AriBis GmbH ab.
Veräußert er die Vorbehaltsprodukte nach Verarbeitung oder nach Verbindung mit anderen Produkten, oder zu einem einheitlichen Kaufpreis zusammen mit anderen Produkten, so gilt die Forderungsabtretung nur in Höhe des Teils vereinbart, der dem zwischen dem Kunden und der AriBis GmbH vereinbarten Einkaufspreis für AriBis Geräte zuzüglich einer Sicherheitsmarge von 20% dieses Preises entspricht.
Der Kunde ist ermächtigt, die an die AriBis GmbH abgetretenen Forderungen treuhänderisch für die AriBis GmbH einzuziehen. Die AriBis GmbH kann diese Ermächtigung sowie die Berechtigung zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsprodukte widerrufen, wenn der Kunde seine Verpflichtung gegenüber der AriBis GmbH nicht erfüllt.
Der Kunde wird der AriBis GmbH jederzeit alle gewünschten Informationen über die Vorbehaltsprodukte und über Ansprüche, die hiernach an die AriBis GmbH abgetreten sind, erteilen. Zugriffe oder Ansprüche Dritter auf Vorbehaltsprodukte hat der Kunde der AriBis GmbH sofort und unter Übergabe der notwendigen Unterlagen anzuzeigen. Der Kunde wird den Dritten zugleich auf den Eigentumsvorbehalt der AriBis GmbH hinweisen. Außerdem trägt er die Kosten der Abwehr solcher Zugriffe und Ansprüche.
Übersteigt der Wert der Sicherheiten die gesamten Forderungen der AriBis GmbH um mehr als 20%, ist der Kunde berechtigt insoweit Freigabe zu verlangen.
Kommt der Kunde mit seinen Verpflichtungen gegenüber der AriBis GmbH in Verzug, ist die AriBis GmbH unbeschadet ihrer sonstigen Rechte berechtigt, die Vorbehaltsprodukte zurückzunehmen und diese zwecks Befriedigung fälliger Forderungen gegen den Kunden anderweitig zu verwerten. In diesem Fall wird der Kunde der AriBis GmbH oder Beauftragten der AriBis GmbH sofort Zugang zu den Vorbehaltsprodukten gewähren und diese herausgeben. Verlangt die AriBis GmbH Herausgabe aufgrund dieser Vorschriften, gilt dies nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, das Abzahlungsgesetz fände Anwendung.
Die AriBis GmbH ist berechtigt die Vorbehaltsprodukte auf Kosten des Kunden bis zum vollen Übergang des Eigentums auf den Kunden angemessen zu versichern. Liefert die AriBis GmbH in Länder, in denen der verlängerte Eigentumsvorbehalt nicht die gleiche Sicherungswirkung hat wie in der Bundesrepublik Deutschland, wird der Kunde alles tun, um der AriBis GmbH unverzüglich entsprechende Sicherungsrechte zu bestellen. Der Kunde wird bei allen Maßnahmen mitwirken, die für die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit derartiger Sicherungsrechte notwendig oder förderlich sind, wie Registrierung, Publikation u.ä..

11. Gewährleistung
Die AriBis GmbH gewährleistet, dass von ihr gelieferte Produkte und von ihr ausgeführte Leistungen nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann die ständige und dauernd fehlerfreie Verwendbarkeit von Hardware, Software und Firmware nicht zugesichert werden.
Jedes gelieferte Produkt ist unverzüglich nach Erhalt durch den Kunden zu untersuchen. Ein Gewährleistungsanspruch besteht nicht, wenn Beanstandungen der Liefermenge und aller bei sorgfältiger Prüfung erkennbaren Mängel nicht innerhalb von 8 (acht) Tagen schriftlich bei der AriBis GmbH eingegangen sind; das gleiche gilt für Beanstandungen versteckter Mangel, die nicht Innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Entdeckung schriftlich bei der AriBis GmbH eingegangen sind.
Der Gewährleistungsanspruch verjährt mit dem Ablauf einer Frist von 6 (sechs) Monaten ab Rechnungsdatum, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas Anderes vereinbart wurde
Für mangelhafte Produkte beschränkt sich die Gewährleistungsverpflichtung nach der Wahl der AriBis GmbH auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung, wobei die AriBis GmbH die zum Zwecke von Nachbesserung oder Ersatzlieferung bei der AriBis GmbH anfallenden Material-, Rücktransport- und Arbeitskosten übernimmt. Alle ersetzten Produkte und Teile gehen in das Eigentum der AriBis GmbH über, soweit sie sich nicht schon im Eigentum der AriBis GmbH befanden.
Jede Gewährleistungsverpflichtung erlischt, soweit an den mangelhaften Produkten unsachgemäße Reparaturen oder sonstige Arbeiten durch den Kunden oder Dritte ausgeführt werden. Für normale Abnutzung, insbesondere an Verschleißteilen, leistet die AriBis GmbH keine Gewähr. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel oder Schäden, die zurückzuführen sind auf:
– betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß
– unsachgemäßem Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden
– Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung, sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen
– Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen
– Feuchtigkeit
– falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten aller Art
Die Gewährleistung entfällt auch, wenn Serien-Nummer, Typenbezeichnung, Herstellerbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Die AriBis GmbH leistet schließlich keine Gewähr für Verbrauchsteile wie Magnetbänder, Magnetplattenstapel, Disketten, Papier, Batterien usw.

Für Nachbesserungsarbeiten und Ersatzlieferungen besteht die gleiche Gewährleistung wie für die ursprünglich gelieferten Produkte, jedoch nur bis zum Ablauf der für diese geltenden ursprünglichen Gewährleistungsfrist.
Schlägt zweimalig die Beseitigung eines gewährleistungspflichtigen Mangels durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Zeit fehl, so kann der Kunde hinsichtlich der mangelhaften Produkte von dem Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.

Garantieumtausch kann nur dann erfolgen, wenn die Ware in der Originalverpackung mit Zubehör (Kabel, Software, etc.) komplett an die AriBis GmbH gesandt wird. Die Ware muss frei eintreffen und wird von der AriBis GmbH unfrei wieder ausgeliefert. Der Austausch erfolgt ausschließlich nach Erhalt der defekten Teile. Eine detaillierte Beschreibung des Mangels ist beizufügen. Ohne diese Beschreibung und ohne die Vorlage der Rechnungs- bzw. Lieferscheinkopie ist kein Austausch möglich.
Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt und hätte der Kunde dies bei Beachtung der von ihm zu erwartenden Sorgfalt erkennen können, so hat er der AriBis GmbH alle Aufwendungen zu ersetzen, die der AriBis GmbH durch die unberechtigte Rüge entstanden sind.
Alle weitergehenden oder anderen als in diesen Bedingungen vorgesehenen Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bedingungen etwas anderes ergibt.
Grundlage der Gewährleistung von Software-Programmen:
Für die Gewährleistung im Zusammenhang mit Software-Produkten gilt zusätzlich zu den vorstehenden Bestimmungen folgendes:
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach dem gegenwärtigen technischen Entwicklungsstand Fehler in Software-Programmen nicht völlig ausgeschlossen werden können. Die AriBis GmbH sichert ferner keine bestimmten Eigenschaften der Software-Programme zu. Die AriBis GmbH übernimmt auch keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen oder in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Dies gilt insbesondere auch für durch die AriBis GmbH programmierte Softwaremodule, Schnittstellen, Auswertungen und Belege. Durch Versionswechsel bedingte Funktionseinschränkungen oder -ausfälle sind von einer Gewährleistung ausgeschlossen.  Für diese durch die AriBis GmbH programmierten Softwaremodule, Schnittstellen, Auswertungen und Belege übernimmt die AriBis GmbH nur im Rahmen kostenpflichtiger Kunden-individueller Software-Pflegeverträge die Wartung und Pflege. Nach dem Stand der Technik kann ein unterbrechungs- oder fehlerfreier Betrieb oder die vollständige Beseitigung aller etwaiger Fehler nicht gewährleistet werden.
Als ausreichende Nachbesserung gilt auch die Anweisung zur Umgehung der Auswirkungen von Mängeln.

12. Haftung
a. Abgesehen von der Haftung für zugesicherte Eigenschaften, nach dem Produkthaftungsgesetz und der Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die AriBis GmbH für Schäden des Kunden nur, soweit ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche unabhängig davon, ob sie auf gesetzlichen Bestimmungen, unerlaubten Handlungen, vertraglichen Vereinbarungen oder auf einem sonstigen Rechtsgrund beruhen.
Ein durch grobe Fahrlässigkeit verursachter Schaden wird nur bis zur Höhe des Betrages ersetzt, der für die AriBis GmbH zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter Berücksichtigung aller ihr bekannten oder schuldhaft unbekannt gebliebenen Umstände voraussehbar war.
b. Schadenersatzansprüche gegen AriBis (einschließlich deren Erfüllungsgehilfen) bei vertraglicher oder außervertraglicher Haftung auf Ersatz von Sach- und Vermögensschäden oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen im Fall einfacher Fahrlässigkeit nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder eine so wesentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist, verletzt worden ist. Das sind Hauptleistungspflichten, Organisations-, Lenkungs- und Kontrollpflichten sowie die Pflichten zur Geheimhaltung und zum Datenschutz.

13. Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte
Die AriBis GmbH verpflichtet sich, den Kunden von der Haftung freizustellen, wenn Ansprüche aus der Verletzung eines in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gewerblichen Schutzrechtes (einschließlich Urheberrechts) gegen den Kunden wegen der Nutzung eines durch die AriBis GmbH gelieferten Produktes geltend gemacht werden, sofern der Kunde die AriBis GmbH unverzüglich über die Geltendmachung derartiger Ansprüche schriftlich informiert hat und der AriBis GmbH alle Regelungen vorbehalten bleiben.
Falls zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen aufgrund solcher Ansprüche eine Verwendung des Produktes nicht möglich sein sollte, verpflichtet sich die AriBis GmbH, das Produkt nach eigener Wahl entweder derart abzuwandeln oder zu ersetzen, daß das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder das Produkt zurückzunehmen und den von dem Kunden entrichteten Kaufpreis abzüglich der technischen Abnutzung zurückzuerstatten.
Darüber hinausgehende Verpflichtungen übernimmt die AriBis GmbH nicht. Die AriBis GmbH haftet auch nicht für Ansprüche, die auf Schutzrechtsverletzungen beruhen, die dadurch hervorgerufen wurden, dass ein durch die AriBis GmbH geliefertes Produkt geändert in unsachgemäßer Weise verwendet oder mit nicht durch die AriBis GmbH gelieferten Produkten eingesetzt wird.

14. Ausfuhrkontrollbestimmungen
Die durch die AriBis GmbH gelieferten Produkte und deren technisches Know-how sind nur zur Benutzung und zum Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Der Kunde verpflichtet sich, vor einer beabsichtigten Ausfuhr alle einschlägigen deutschen und ausländischen Rechtsvorschriften zu beachten.
Der Kunde ist für die Einhaltung der genannten Ausfuhrkontrollbestimmungen auch durch seine Abnehmer verantwortlich und stellt die AriBis GmbH insoweit von der Haftung frei.
Bei ausländischen Kunden und Rechtsgeschäften mit dem Ausland sind die durch die AriBis GmbH gelieferten Produkte und deren technisches Know-how nur zur Benutzung und zum Verbleib in dem jeweiligen Lieferland bestimmt. Der Kunde verpflichtet sich, vor einem beabsichtigten Export oder Reexport alle einschlägigen deutschen und ausländischen Rechtsvorschriften zu beachten.
Auskünfte und Genehmigungen erteilt nach deutschem Recht das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, 65760 Eschborn/Taunus.

15. Schlußbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen oder Teile von diesen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
Eine unwirksame Bestimmung dieser Bedingungen wird durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt.
Der Kunde kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung der AriBis GmbH an Dritte übertragen. Der Kunde darf nur mit unstreitigen und rechtskräftig festgestellten Ansprüchen gegen die Ansprüche der AriBis GmbH aufrechnen.
Der Kunde ist nicht berechtigt wegen Ansprüchen, die nicht im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen oder nicht mit diesem Vertrag zusammenhängen, gleich, ob diese unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind, Leistungen zurückhalten, die er aufgrund dieses Vertrages schuldet.
Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der AriBis-Unternehmensgruppe mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der der AriBis GmbH im Rahmen vertraglicher Beziehung bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass die AriBis GmbH die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für AriBis-eigene geschäftliche Zwecke auch innerhalb der Aribis-Unternehmensgruppe verwendet.

Erfüllungsort ist Düsseldorf, ausschließlicher Gerichtsstand ist Düsseldorf. Die AriBis GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu belangen.